Erfüllen sie die gesetzlichen Pflichten

Seit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfalt­spflichtengesetzes (LkSG) zum 01. Januar 2023 sind Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Dazu gehört auch die Benennung einer Person, die gemäß den Vorgaben des LkSG bei dem Aufbau und der Pflege des Risikomanagements unterstützt sowie von der Durchführung entlastet.

Als unabhängiger Experte unterstützt Sie der externe Menschenrechts­beauftragte bei der rechtssicheren Erfüllung Ihrer Verpflichtungen und agiert als objektiver Ansprechpartner. Durch seine Erfahrung und Fachkenntnis wirkt der externe Menschenrechts­beauftragte aktiv bei der Überwachung des Risikomanagements gemäß den Vorgaben des LkSG mit. Durch seine Tätigkeit entlastet und unterstützt er die Geschäftsführung und setzt diese durch eine regelmäßige Kommunikation über die bestehenden Themen, Aufgaben und Herausforderungen in Kenntnis.

Unser Angebot für Sie

  • Stellung eines Menschenrechts­beauftragten mit erforderlicher Fachkunde
  • Unterrichtung und Beratung zu den Anforderungen des LkSG und der Menschenrechte
  • Unterstützung bei der Kontrolle der Umsetzung und Dokumentation der Einhaltung der Sorgfaltspflichten und des Risikomanagements
  • Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten hinsichtlich der Anforderungen des LkSG
  • Auf Wunsch Leitung von Regel­kommunikationen, mit den für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten maßgeblichen Personen
  • Durchführung interner Audits und Stichproben­kontrollen bei Bedarf

Die Vorteile…

Ihr Nutzen auf einen Blick

Objektive Expertise

Der externe Menschenrechtsbeauftragte sorgt durch seine Objektivität und Fachexpertise für Rechtssicherheit.

Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit schafft Vertrauen durch die Sicherstellung, dass Aufgaben objektiv und ohne Interessenkonflikte behandelt werden.

Ressourcenersparnis

Einsparung von zeitlichen und finanziellen Ressourcen durch die Auslagerung komplexer Themen in die Hände geschulter Experten mit dauerhafter Redundanz.

Erreichbarkeit

Hohe Erreichbarkeit für den Fall von Menschenrechtsverstößen.

Lassen Sie sich entlasten!

Starten Sie jetzt und stellen Sie sich rechtskonform und zukunftssicher auf. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung, in den Themenbereichen und Umfängen, wie Sie es sich vorstellen! Von der Stellung der Beauftragten bis hin zu einer nahezu vollständigen Entlastung von der gesamten Lieferkettenthematik. Mit uns haben Sie einen nachhaltigen und ressourcenschonende Partner gefunden.

Einhalten der gesetzlichen Sorgfaltspflichten mit unserem Menschenrechtsbeauftragten!

Jetzt einfach unverbindlich anfragen.

Erfüllen Sie pragmatisch die gesetzlichen Vorgaben.

Fragen Sie uns einfach an!

Sie haben Fragen oder unsere Leistungen vorgestellt bekommen? Dann kontaktieren Sie uns am besten über das Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie zu entlasten!

0800 - 88 44 66 84

office@s-con.de

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